Sicherheits­dienstleistungs­gesetz soll kommen

Der TK Sicherheitsdienst begrüßt die politische Festlegung der Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, im Koalitionsvertrag
verbindliche Standards für private Sicherheitsdienste in einem eigenen Gesetz zu regulieren, außerordentlich.

Nach Vorstellungen des BDSW sollte ein Gesetz verbindliche Anforderungen an Qualifikation, Schulung und Weiterbildung aller Sicherheitsmitarbeiter und Führungskräfte für besondere Einsatzbereiche, insbesondere zum Schutz kritischer Infrastrukturen, beinhalten. Außerdem fordert der Verband eine Basis-Schulung für alle neu in die Branche eintretenden Mitarbeiter durch zertifizierte Sicherheitsfachschulen. Das Bewacherregister müsse zeitnah in den Zuständigkeitsbereich des Statistischen Bundesamtes übergeführt und endlich voll funktionsfähig werden, damit die Unternehmen potenzielle Bewerber auch unverzüglich einsetzen können, so Gregor Lehnert abschließend.
– Quelle: BDSW

Von Beginn an hat der TK Sicherheitsdienst das geplante Gesetz in seiner Firmenphilosophie festgelegt.
Über die Jahre hat sich das Aufgabenspektrum der privaten Sicherheitsbranche massiv verändert, weshalb es zwingend erforderlich ist, verbindliche
Standarts in einem Gesetz zu regeln.

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