Bad Homburg/Neuss – In den frühen Morgenstunden des 11. Februar 2021 hat die Landesschlichterin NRW, Yvonne Sachtje, eine Schlichtungsempfehlung ausgesprochen.
Die Arbeitgeber werden hierdurch stark belastet. Der Grundlohn der untersten Lohngruppe würde gegenüber dem bisherigen Lohntarifvertrag für NRW mit Wirkung ab 1. März 2021
um 1,95 Prozent und ab 1. Januar 2022 um weitere 3,3 Prozent steigen.
Für Beschäftigte in militärischen Liegenschaften und im Bereich der Werkfeuerwehr würden sich Erhöhungen von 5,0 Prozent je Erhöhungszeitpunkt ergeben.
Quelle: BDSW / Bundesverband der Sicherheitswirtschaft