Dieses kontrovers und heiß umstrittene Thema sorgt oft für Meinungsverschiedenheiten der jeweiligen Sicherheitsfirmen.
Für uns als Unternehmen heißt oft die Devise "weniger ist mehr".
Selbstverständlich gibt es brenzlichere und heiklere Aufträge, wo beispielsweise eine Stichweste, RSG (Reizstoffsprühgerät), Schlagstock, Handfesseln, Schusswaffe etc. getragen werden sollte, oder es Vorgabe des Auftraggebers ist.
Vor dem Tragen der o.g. Gegenstände sollte unbedingt die Genehmigung und Zustimmung der Behörde und- oder Polizei eingeholt werden.
Ebenfalls ist der richtige Umgang mit dem Equipment zu schulen und die nötigen Zertifikate, wie z.B. die Waffensachkundeprüfung vorzuweisen, ansonsten macht man sich nach § 239 StgB Freiheitsberaubung oder § 224 StgB gefährliche Körperverletzung strafbar.
Gründsätzlich lässt sich unserer Meinung nach sagen, dass die meisten Ausrüstungsgegenstände nicht von Nöten sind und eher ein gewisses aggressionspotential unseres Gegenübers auslösen könnte.
In millerweile knapp 18 Jahren Berufserfahrung konnten so gut wie alle Ausseinandersetzungen verbal geklärt werden. Sollte es mal nicht der Fall sein, ist Eigenschutz zu beachten, deeskalierend zu arbeiten und gegebenenfalls die Polizei hinzuziehen.