Unterschied Unterrichtungswoche und Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO

2023-11-17

Täglich bekommen wir telefonische Bewerbungen mit Aussagen, dass der "34 a Schein" vorhanden ist oder ich habe den "großen" Schein.
Heute möchten wir in einfachen Worten den Unterschied erklären.

Unterrichtungswoche nach § 34 a GewO
Die Unterrichtungswoche ist die minimalste Anforderung im Sicherheitsdienst.
Die, wie der Name schon sagt, Woche macht man bei der Industrie- und Handeslkammer, kostet aktuell 400,00€ und beinhaltet die Grundlagen für das Arbeiten im Sicherheitsgewerbe. Am Ende der Woche gibt es einen kleinen multiple choice Test und man hat die Befugnis im Sicherheitsdienst zu arbeiten.Mit bestandener Unterrichtungswoche nach § 34 a GewO ist jegliche Arbeit im sogenannten Befriedetem Besitztum (um oder eingezäuntes Gelände) möglich.

Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO
Die Sachkundeprüfung ist die nächst höhrere Qualifikation im Sicherheitsdienst.
Für die Sachkundeprüfung empfielt sich einen Bildungsträger aufzusuchen, der in mehreren Wochen oder Monaten die wesentlichen Inhalte erklärt. Grundsätzlich sind die Themen identisch wie bei der Unterrichtungswoche, wobei hier mehr ins Detail gegangen wird und einige Themen dazukommen. Selbstverständlich können die Inhalte auch in Eigenregie gelernt werden, um sich anschließend bei der IHK für die Prüfungen anzumelden. Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung ist die Befugnis für die Arbeit im Sicherheitsgewerbe ebenfalls erfüllt.
Zusätzlich zu der Arbeit im befriedetem Besitztum, sind jetzt Arbeiten im öffentlichem Bereich wie z.B. Citystreife, Ladendetektiv oder Geld- und Werttransport möglich. Grundsätzlich steht bei der Sachkundeprüfung kein höherer Stundenlohn zu, es sei denn der eingesetzte Bereich gibt laut tariflicher Tabelle einen vor.

Wir hoffen mit dem kleinen Post etwas Licht ins dunkle gebracht zu haben.
Für Fragen oder Anregungen dürft ihr gerne die Kommentarfunktion benutzen.

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