Wer Sicherheitsmitarbeiter werden möchte, muss grundsätzlich zwischen Grundvoraussetzungen und wünschenswert unterscheiden.
- mindestens 18 Jahre alt
- keine relevanten Einträge in das polizeiliche
Führungszeugnis
- mindestens die 40stündige Unterrichtungswoche nach
§ 34a GewO
- deutsche Sprache in Wort und Schrift
- ein Führerschein
- ein Auto
- berufserfahrung
- körperliche Fitness
- empathie
- deeskalierendes Auftreten
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
- dienstleistungsorientiertes Arbeiten
und vieles mehr...
Wie zu sehen ist, ist es erschreckend einfach in der Sicherheitsbranche zu arbeiten.
Doch was sind die Unterschiede zwischen der Unterrichtungswoche und der Sachkundeprüfung nach § 34a der GewO?!
Zu diesem Thema äußern wir uns ausgiebig im nächsten Beitrag.
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